Gewährleistungsrechte
- Sie haben ein Haus gekauft.
- Sie haben Steuern gespart
und abgeschrieben.
- In der Regel gilt für
Sie eine Garantiezeit von 5 Jahren nach BGB
oder 4 Jahren nach VOB.
- Hoffentlich haben Sie
diese Zeit noch nicht verpaßt.
- Vor Ablauf dieser Zeit
wäre zur Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte
eine 4- oder 5- Jahresbegehung zu empfehlen.
- Dazu habe ich eine Checkliste
vorbereitet.
- Die festgestellten Mängel
müssen vom Unternehmer abgestellt werden.
- Weigert sich der Unternehmer,
so können Sie ein selbstständiges
Beweisverfahren einleiten.